View Full Version : informatikausbildung
weiss jmd per zufallen, was die anforderungen an einen lehrbetrieb gestellt werden (seitens des amtes fuer lehrlingsbildung), welcher eine lehrstelle fuer einen informatiker anbieten moechte. meines wissen sind die mehr als hoch - wisst ihr mehr? gibt ja einige unter euch, die eine solche lehre mal absolviert haben oder dabei sind an der ausbildung.
falls es euch wunder nimmt, weshalb ich dies frage. der grund ist, dass unsere personalchefin meint, es mache sie gut, wenn wir im geschaeft einen informatiklehrling ausbilden - aber auf mich hoert ja niemand und wir muessen uns erst laecherlich machen.
waere also dankbar fuer irgendwelche fakten :]
mfg
midget
Kann man sowas nicht bei irgendeiner Gewerkschaft nachfragen? Gibt sicher gewisse Bedinungen die erfüllt werden müssen.
weiss nicht genau ob es sowas gibt - wahrscheinlich schon irgendwas auf kantonaler ebene. wollte eigentlich nur mal einen rudimentaeren ausbildungsplan angucken. vielleicht weiss simi, floyd oder sonst ein gelehrter was dazu
jemanden mit einer lehrmeisterprüfung? :] kA was sonst noch, warscheinlich sollte er was machen, das mit informatik zu tun hat
Informatiker / Informatikerin
A
Reglement über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung
Art. 2 Anforderungen an den Lehrbetrieb
1. Lehrlinge können in Betrieben verschiedenster Branchen ausgebildet werden, die gewährleisten, dass das ganze Ausbildungsprogramm der Grundausbildung nach Artikel 5 und eine vertiefte Ausbildung in zwei Tätigkeitsgebieten vermittelt wird.
2. Lehrbetriebe, die einzelne Teile des Ausbildungsprogrammes nach Artikel 5 nicht vermitteln können, dürfen Lehrlinge nur ausbilden, wenn sie sich verpflichten, ihnen diese Teile in einem andern Betrieb vermitteln zu lassen. Dieser Betrieb, der Inhalt und die Dauer dieser Ausbildung werden im Lehrvertrag festgelegt.
3. Zur Ausbildung von Lehrlingen sind berechtigt:
a. Hochschulabsolventen, diplomierte Ingenieure, Techniker TS, gelernte Informatiker und gelernte Informatik-Berufsleute, welche mindestens zwei Jahre Praxis nach Artikel 1 Absatz 2 aufweisen.
b. Gelernte Berufsleute anderer Berufe mit mindestens vier Jahren Praxis nach Artikel 1 Absatz 2.
4. Die Ausbildung erfolgt nach einem Modell-Lehrgang, der aufgrund von Artikel 5 dieses Reglements ausgearbeitet worden ist.
5. Die Eignung eines Lehrbetriebes wird durch die zuständige kantonale Behörde festgestellt. Vorbehalten bleiben die allgemeinen Bestimmungen des Bundesgesetzes.
ASM Fachstelle Berufsbildung
Brühlbergstrasse 4
8400 Winterthur
Critter
13th May 2002, 13:10
ich habe eine kaufm. informatiklehre bei der CS gemacht. da gibt es noch diesen AVBIA verband, da sind auch zürcher kantonalbank und zürich versicherungen dabei ua. keine ahnung ob das ein verband für diese spezifische informatiklehre ist oder generell für informatiklehren...
vBulletin® v3.8.7, Copyright ©2000-2012, vBulletin Solutions, Inc.